Zugang zu deutschen Zivilgerichten bei internationalen Menschenrechtsklagen
Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft getreten. Es soll die Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Standards in globalen Lieferketten sicherstellen. Inländische Mutterunternehmen oder Hauptabnehmer von im Ausland produzierter Ware sollen für Verletzungen international erwarteter Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards eine Mitverantwortung tragen. In diesem Kontext suchen Geschädigte vermehrt Rechtsschutz vor europäischen Gerichten. Auch in Deutschland werden zunehmend Klagen wegen Menschenrechtsverletzungen durch ausländische Tochterunternehmen oder Zulieferer erhoben. Diese richten sich zum einen gegen das inländische Mutterunternehmen oder den inländischen Hauptabnehmer, zum anderen gegen das ausländische Tochterunternehmen oder den ausländischen Zulieferer. Die Autorin untersucht die im Rahmen internationaler Menschenrechtsklagen auftretenden Fragen des Zugangs zu Gericht und der internationalen Zuständigkeit, die sich im Schnittfeld von internationalem Verfahrensrecht einerseits und Grund- und Menschenrechten andererseits bewegen.
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