Verlustnutzung bei Personengesellschaften
Umstrukturierungen - Mehrstöckige Personengesellschaften - Konzernkonstellationen
In Deutschland gibt es etwa 500.000 Personengesellschaften, wobei die GmbH & Co. KG besonders im Mittelstand beliebt ist. Personengesellschaften können in Kombination mit weiteren Personen- oder Kapitalgesellschaften so flexibel ausgestaltet werden, dass unterschiedliche Eigentumsverhältnisse an einzelnen Gesellschaften abgebildet werden können. Auch kann je nach Ausgestaltung die Haftung einzelner Gesellschafter begrenzt werden. Steuerlich können Verluste nur bis zur Höhe der Einlage oder Außenhaftung geltend gemacht werden. Die rechtlichen Regelungen sind komplex und unterliegen ständiger Rechtsprechungsänderung. Die Autoren erläutern die Voraussetzungen zur Verlustnutzung bei ein- und mehrstöckigen Personengesellschaften und gehen auf die Verlustausgleichsbeschränkungen nach §§ 15a, 15b EStG und den Verlustabzug nach § 10a GewStG detailliert ein. Sie geben zudem Hinweise zur steueroptimalen Verlustnutzung und behandeln das Optionsmodell nach KöMoG. <BR> <BR>
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