Neues Verbraucherkreditrecht
Überlegungen zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie 2023
Ihr Leitfaden zum neuen Verbraucherkreditrecht Am 30. Oktober 2023 wurde die "neue", vollharmonisierende Verbraucherkreditrichtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten sind bis zum 20. November 2025 zur Umsetzung der überarbeiteten verbraucherkreditrechtlichen Vorgaben in nationales Recht verpflichtet.Dem Verbraucherkreditgesetz (VKrG) steht damit nach 15 Jahren und bislang fünf Novellen ein größeres Update bevor. Welchen Umsetzungsbedarf es gibt und wo dem Gesetzgeber Gestaltungsspielraum zukommt, analysieren Christoph Kronthaler/Simon Laimer (Anwendungsbereich), Johannes W. Flume/Uwe Neumayr (Informationspflichten), Isabelle Vonkilch (Beratung und Kreditvermittlung), Elke Heinrich-Pendl (Kreditwürdigkeitsprüfung), Franz Hartlieb (Form, Inhalt und Änderung von Kreditverträgen), Bernhard Burtscher (Widerruf, verbundene Kreditverträge, Kündigung und vorzeitige Rückzahlung), Julia Told (Wohlverhaltens- und Organisationspflichten) sowie Martin Lutschounig (Forderungsabtretung und ADR).
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