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Produktinformationen "Gesetzesrecht in Rom"

Die seit Langem gängige Ansicht, das römische Privatrecht sei nicht durch Gesetze geprägt gewesen, ist ins Wanken geraten. Bislang konzentriert sich die Diskussion auf die Frage, ob es außer den heute noch bekannten Gesetzen weitere gab, die in der Überlieferung verlorengegangen sind. Die vorliegende Studie hat ein anderes Thema. Sie will überprüfen, inwieweit die römischen Volksgesetze und Senatsbeschlüsse, von denen wir Kenntnis haben, privatrechtsgestaltende Funktion hatten und erfüllten. Auch insoweit ist die römische Legislatur in Verruf geraten und dem Vorurteil ausgesetzt, der Gesetzgeber habe sich vor allem randständigen Problemen gewidmet und dabei von privatrechtsfremden Motiven leiten lassen. Ob dies wirklich zutrifft, kann nur die überblicksartige inhaltliche Analyse aller überlieferten Gesetze ergeben, die für die einzelnen Rechtsgebiete jeweils die Regelungsdichte, den Regelungsbedarf und die Regelungsziele ermittelt. Das Resultat variiert in Abhängigkeit vom untersuchten Rechtsbereich. Durchgängig ist aber der Befund, dass der römische Gesetzgeber jenseits der für sein schlechtes Image verantwortlichen Ehereform des Augustus zumeist durchaus einen gerechten Interessenausgleich anstrebt und so der ureigensten Aufgabe des Privatrechts nachkommen will.

Untertitel
Ein Diskussionsbeitrag

H | B | T | Gramm
231 mm | 156 mm | 15 mm | 298 gr

Erscheinungsjahr
2025

FSK
0

Ausgabe
Taschenbuch

Verlag
Duncker Humblot

ISBN-10
3428196597

Autor
Jan Dirk Harke

Sprache
Deutsch

Seitenanzahl
167

Themen
Rechtsordnungen: Römisches Recht, Rechtsgeschichte, Europäische Geschichte: Römer

Verantwortliche Person gemäß Art. 16 GPSR
Duncker & Humblot GmbH, Carl-Heinrich-Becker-Weg 9, 12165, Berlin, DE, info@duncker-humblot.de

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