Die Zusammenarbeit von Prüfungsausschuss und Interner Revision
Eine empirische Untersuchung wichtiger Bestimmungsgrößen
Die Corporate Governance-Vorgaben für Unternehmen wurden im Zeitverlauf sukzessive konkretisiert. Hintergrund sind gesteigerte Anforderungen an die Überwachungstätigkeit des Kontrollorgans Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss. So hat sich der Prüfungsausschuss nach Vorgabe des §107 Abs. 3 S. 2 AktG unter anderem mit der Überwachung des internen Revisionssystems zu befassen. Für die Interne Revision liegen definierte Qualitätsstandards vor, die auch in der Praxis bei einer externen Überprüfung dieser betrieblichen Überwachungsfunktion als Maßstab zur Anwendung kommen. Die vorliegende Arbeit geht insbesondere der Frage nach, inwieweit die zugrundeliegenden Qualitätskriterien auch für den Prüfungsausschuss bei dessen Überwachungsaufgabe von Relevanz sein können. Im Ergebnis zeigt sich, dass im Wesentlichen lediglich Kriterien der organisatorischen Ausgestaltung der Internen Revision und insbesondere deren Unabhängigkeit für den Prüfungsausschuss bedeutsam zu sein scheinen. Insgesamt stehen eher haftungsrelevante Aspekte im Vordergrund. Operative Kriterien unter Verwendung der Qualitätsstandards mit Bezug zur eigentlichen Revisionsleistung - dies auch aus der unmittelbaren Nutzenperspektive des Prüfungsausschusses - scheinen demzufolge wenig relevant.
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