Der Scharia-Vorbehalt in menschenrechtlichen Verträgen der Vereinten Nationen
Das Buch analysiert acht menschenrechtliche Verträge und Länderberichte der Vereinten Nationen (UN) aus 16 muslimischen Ländern. Die Berichte belegen, dass muslimische Flüchtlinge den Scharia-Vorbehalt mitbringen, weil sie in islamischen Gesellschaften sozialisiert wurden. UN-Gremien versehen Länderberichte mit Empfehlungen. Teilweise erfolgen Antworten nur noch auf Arabisch. Scharia-Vorbehalte mit Hilfe der Vienna Convention auszuräumen, ist nicht gelungen, weil sich die Verantwortlichen nicht bemühen, Arabisch oder die Scharia zu verstehen. Ein gemeinsamer Anknüpfungspunkt wäre die Sunnah des Propheten. Danach soll islamisches Recht jedes Jahrhundert an seine Gesellschaft angepasst werden, ohne die islamische Legitimität zu verletzen. Einander zuhören, voneinander lernen ist fundamental. Die Idee von Arbeit und Ausbildung in europäischen Klöstern auch für muslimische Flüchtlinge ist visionär für eine religionsoffene Gesellschaft im 21. Jahrhundert.
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