Aushangpflichtige Gesetze 2026 Kindertageseinrichtungen
Mitarbeiterrechte - Mitarbeiteransprüche; Die wichtigsten Vorschriften im Überblick; Mit Kordel zum Aushängen
Vertrauen zwischen Arbeitgeber und ArbeitnehmerDas Arbeitsrecht umfasst zahlreiche besondere Schutzvorschriften. Einige dieser Bestimmungen sind in aktueller Fassung vom Arbeitgeber bzw. Träger in der Kindertagesstätte auszuhängen oder auszulegen. So erfüllt er die Fürsorgepflicht und vermeidet Geldbußen.Verantwortlich für den Aushang der aktuellen Vorschriften ist die Leiterin/der Leiter der Einrichtung. Alle Beschäftigten müssen sich jederzeit über ihre Rechte am Arbeitsplatz informieren können.Allgemeine VorschriftenAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG, inkl. Verweis auf § 61b ArbGG)Arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV)Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)Arbeitszeitgesetz (ArbZG)Bürgerliches Gesetzbuch (BGB, Auszug)Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)Infektionsschutzgesetz (IfSG, Auszug)Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)Kooperation, Information im Kinderschutz (KKG)Kündigungsschutzgesetz (KSchG)Mindestlohngesetz (MiLoG)Mutterschutzgesetz (MuSchG)Nachweisgesetz (NachwG)Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)Unfallverhütungsvorschriften (DGUV 1)Wichtige Vorschriften in der KiTaInfektionsschutzgesetz (IfSG, Auszug)Kooperation, Information im Kinderschutz (KKG)Alle Fakten zur AushangpflichtWo ist der richtige Aufbewahrungsort? Welche Vorschriften müssen zur Verfügung gestellt werden? Welche Konsequenzen drohen, wenn die Vorschriften der Belegschaft nicht zugänglich gemacht werden?>> Antworten zu diesen und weiteren Fragen beantwortet unser Beitrag Häufig gestellte Fragen zu den Aushangpflichtigen. (lib)
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Produktinformationen "Aushangpflichtige Gesetze 2026 Kindertageseinrichtungen"
Das Arbeitsrecht umfasst zahlreiche besondere Schutzvorschriften. Einige dieser Bestimmungen sind in aktueller Fassung vom Arbeitgeber bzw. Träger in der Kindertagesstätte auszuhängen oder auszulegen. So erfüllt er die Fürsorgepflicht und vermeidet Geldbußen.
Verantwortlich für den Aushang der aktuellen Vorschriften ist die Leiterin/der Leiter der Einrichtung. Alle Beschäftigten müssen sich jederzeit über ihre Rechte am Arbeitsplatz informieren können.
Allgemeine Vorschriften- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG, inkl. Verweis auf § 61b ArbGG)
- Arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB, Auszug)
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
- Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
- Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
- Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
- Infektionsschutzgesetz (IfSG, Auszug)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Kooperation, Information im Kinderschutz (KKG)
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Mindestlohngesetz (MiLoG)
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Nachweisgesetz (NachwG)
- Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
- Unfallverhütungsvorschriften (DGUV 1)
- Infektionsschutzgesetz (IfSG, Auszug)
- Kooperation, Information im Kinderschutz (KKG)
Wo ist der richtige Aufbewahrungsort? Welche Vorschriften müssen zur Verfügung gestellt werden? Welche Konsequenzen drohen, wenn die Vorschriften der Belegschaft nicht zugänglich gemacht werden?
>> Antworten zu diesen und weiteren Fragen beantwortet unser Beitrag Häufig gestellte Fragen zu den Aushangpflichtigen.
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